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Grunderwerbsteuer – Höhere Steuer umgehen |
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Immobilienkäufer und Bauherren müssen sich auf Mehrbelastungen einstellen.
Nach Berlin und Hamburg hat nun auch Sachsen-Anhalt die Grunderwerbsteuer von bisher 3,5 auf 4,5 % erhöht.
Wer ein Haus oder eine Wohnung im Wert von 300 000 Euro kauft, muss statt bisher 10 500 Euro künftig 13 500 Euro zahlen. Da die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen, könnten andere Länder nachziehen.
Bremen hat dies bereits angekündigt. Mit der richtigen Strategie können Bauherren Grunderwerbsteuer sparen. Die Grunderwerb-steuer wird auf den Kaufpreis fällig.
Wer Haus und Grundstück vom Bauträger erwirbt, zahlt die Steuer auf den gesamten Preis. Clevere, die erst ein Stück Land kaufen und anschließend den Bau in Auftrag geben, entrichten die lästige Steuer nur auf den Preis des Grundstücks.
Doch Vorsicht: In den vielen Fällen unterstellen die Finanzämter, dass ein „einheitliches Vertragswerk“ vorliegt, und verlangen die Abgabe auf den Gesamtkaufpreis.
Dazu gehören auch Aufwendungen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme wie Vermessungs-, Makler- und Erschließungskosten.
Ausweg: vertraglich genau regeln. Auf Einbauküchen, Inventar, Kamin oder Gartenhaus fällt keine Grunderwerbsteuer an.
Tipp: Wer eine Immobilie zur Selbstnutzung erwirbt oder erworben hat und keine Eigenheimzulage erhält, sollte gegen den Grunderwerbsteuerbescheid Einspruch einlegen. Der BFH (Az. II R 4/09) prüft, ob die Steuer verfassungsgemäß ist.
Quelle: FOCUS-MONEY 11/2010
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